Sinn und Unsinn
Warum sich die Heilungsergebnisse bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen seit Jahrzehnten nicht wirklich verbessern.
Sie werden mit Recht fragen - warum? Ganz einfach, weil es mächtige Interessen gibt die dies verhindern. Menschen verachtend und eigentlich verbrecherisch was nach wie vor mit Ärzten passiert die ganzheitliche Verfahren anwenden um Ihren Patienten mehr Chancen bei Krebs zu verschaffen. Und das alles rechtlich legitimiert! Man möchte meinen dass es um den Kranken und um den ums Überleben kämpfenden Patienten geht. Leider ist dem jedoch nicht so. Lesen Sie hier die traurigen und fast unvorstellbaren Erfahrungen von Dr. Thomas Kroiss: http://www.kroisscancercenter.com/aktuell/index.html
Bedauerlicherweise haben Ärzte auch heute noch Repräsalien zu befürchten, wie zu Zeiten von Kuhl oder Issels und das obwohl die Zahlen der Krebsneuerkrankungen und die Zahlen der Krebstoten weiter steigen. Ich frage mich, wann wird die Politik auf diese Merkwürdigkeiten aufmerksam und sorgt für Rahmenbedingungen die ein langsames Verlassen des augenscheinlichen therapeutischen Holzweges möglich machen. Wenn dies nicht bald passiert, machen sich alle die um diese Zusammenhänge wissen und sich nicht für eine Veränderung einsetzen mitschuldig am sinnlosen Tot von tausenden hoffenden Krebspatienten.
Sind Krebs Früherkennungsscreenings sinnvoll und nützlich?
Patienten sollen künftig zu Krebs-Vorsorgeuntersuchungen verpflichtet werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung zur umstrittenen Gesundheitsreform vor. Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK) lehnt eine solche Verpflichtung ab. Sie weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Früherkennung den Patienten unter Umständen mehr schaden als nutzen. Die Entscheidung für oder gegen eine Vorsorgeuntersuchung soll nur individuell getroffen und nicht per Gesetz vorgeschrieben werden.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform müssen sich Versicherte, die chronisch erkranken und nicht an Vorsorge- bzw. Früherkennungsprogrammen teilgenommen haben, mit zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an den Behandlungskosten beteiligen. Menschen, die regelmäßig zu den Untersuchungen gehen, sollen dagegen nur ein Prozent beisteuern. Dabei geht es nur um Krebserkrankungen, die bei der Vorsorge entdeckt werden können.
Sogar das Arznei-Telegramm, ein unabhängiger Informationsdienst für Ärzte und Apotheker, nimmt den tatsächlichen Nutzen von Früherkennungsprogrammen in seiner Ausgabe vom Dezember kritisch unter die Lupe und zieht eine ernüchternde Bilanz: „Es wird häufig übersehen, dass Screening keine Vorsorge ist, sondern Früherkennung, bei der eine Erkrankung nicht verhindert, sondern der Zeitpunkt ihrer Diagnose vorverlegt wird. Meist haben nur wenige der symptomlosen Menschen einen Nutzen von Screeningprogrammen, sehr viel mehr erleiden jedoch Schaden durch falsche Befunde, Überdiagnosen und Übertherapien.“
Nach aktuellen Daten führt ein Mammografie-Screening bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, an Brustkrebs zu sterben, um 15 % sinkt. Von 2000 gescreenten Frauen stirbt in zehn Jahren eine weniger an Brustkrebs. Bei zehn dieser Frauen wird durch die Mammografie jedoch Brustkrebs entdeckt, der ohne Screening nie entdeckt worden wäre. Diese Frau lässt dann Chemo- und Strahlentherapie über sich ergehen, obwohl das nicht nötig wäre.
Jede fünfte Frau erhält im Laufe von zehn Jahren mindestens einen falschen positiven Befund mit den dazu gehörigen psychischen Belastungen. Für andere Krebsarten ist die Schaden-Nutzen-Bilanz von Früherkennungsuntersuchungen ähnlich ernüchternd. Die Architekten der Gesundheitsreform hoffen, dass schwere Krankheiten durch reihenweise Früherkennungsmaßnahmen verhindert und so langfristig Kosten gespart werden. „Dies ist aber ein Trugschluss,“ meint Dr. György Irmey, der ärztliche Direktor der GfBK. „Früherkennungs-Untersuchungen ziehen in vielen Fällen unnötige und hohe Kosten nach sich.“
Irmey fordert angesichts dieser Bedenken, dass für jeden Einzelfall der Nutzen einer Früherkennungsuntersuchung gegen den möglichen Schaden abgewogen werden muss. „Diese Entscheidung können nur Arzt und Patient gemeinsam treffen und nicht der Gesetzgeber.“ Eine Bestrafung für Vorsorgemuffel, wie im Gesetz vorgesehen, hält die GfBK für ethisch nicht vertretbar.